Krankenfahrten


Im Zuge der Kostendämpfung haben die Krankenkassen beschlossen, dass Patienten die keinen Befreiungsbescheid für Taxifahrten haben, einen Eigenanteil von derzeit 13,00 € pro Fahrt zahlen müssen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Beachten Sie hierzu auch unsere Links:

AOK OWL        DAK        BKK        KKH        IKK
      Kassenvergleich mit der BKK

Bei Fahrten zu Anschlussheilbehandlungen werden die Fahrten in der Regel von den Kassen bezahlt, aber hier würden wir für Sie vorab die Genehmigung der Kasse einholen, damit alles sofort seinen richtigen Gang nimmt.

Bei Arbeitsunfällen zahlt die Berufsgenossenschaft die anfallenden Kosten, hierfür benötigen wir genaue Angaben zum Kostenträger.

Sollten Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie bitte
Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf!