Krankenfahrten
Im Zuge der Kostendämpfung haben die Krankenkassen beschlossen,
dass Patienten die keinen Befreiungsbescheid für Taxifahrten haben, einen Eigenanteil
von derzeit 13,00 € pro Fahrt zahlen müssen. Wenn Sie hierzu Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Beachten Sie hierzu auch
unsere Links:
AOK
OWL DAK
BKK
KKH
IKK Kassenvergleich
mit der BKK
Bei Fahrten zu Anschlussheilbehandlungen werden die Fahrten in der Regel von den Kassen bezahlt, aber hier würden wir für Sie vorab die Genehmigung der Kasse einholen, damit alles sofort seinen richtigen Gang nimmt.
Bei Arbeitsunfällen zahlt die Berufsgenossenschaft die anfallenden Kosten, hierfür benötigen wir genaue Angaben zum Kostenträger.
Sollten Sie dazu
Fragen haben, nehmen Sie bitte
Kontakt mit Ihrer
Krankenkasse auf!